Sicherheitsfachkraft-Pflicht: Ab wann Ihr Unternehmen in Österreich handeln muss

AlAls Unternehmer in Österreich tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Sicherheitsfachkraft-Pflicht, die gesetzlich klar geregelt ist. Doch ab wann genau müssen Sie handeln? Welche Unternehmen sind betroffen? Und welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung? Dieser Beitrag gibt Ihnen Klarheit über Ihre Verpflichtungen und zeigt auf, wie Sie diese rechtssicher erfüllen können.
Die gesetzliche Grundlage: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Die Sicherheitsfachkraft-Pflicht in Österreich basiert auf dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Dieses Gesetz bildet das Fundament für den betrieblichen Arbeitsschutz und definiert die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber. Gemäß § 73 ASchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen – und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche.
Die klare Antwort auf die Frage nach dem "Ab wann?" lautet daher: Sobald Sie mindestens eine Person beschäftigen, greift die Sicherheitsfachkraft-Pflicht. Es gibt keine Ausnahmen für Kleinbetriebe oder bestimmte Branchen. Selbst wenn Sie nur eine Teilzeitkraft oder geringfügig Beschäftigte angestellt haben, müssen Sie dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
Welche Unternehmen sind von der Sicherheitsfachkraft-Pflicht betroffen?
Die Sicherheitsfachkraft-Pflicht gilt für:
- Alle Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten
- Unternehmen aller Branchen und Größen
- Profit- und Non-Profit-Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen und Behörden
Selbst Ein-Personen-Unternehmen (EPU) müssen aktiv werden, sobald sie den ersten Mitarbeiter einstellen. Die einzige Ausnahme: Wenn Sie ausschließlich als Einzelunternehmer ohne Angestellte tätig sind, besteht keine Verpflichtung zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft.
Der zeitliche Rahmen: Wann müssen Sie eine Sicherheitsfachkraft bestellen?
Die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft sollte idealerweise bereits vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit erfolgen. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer möglich. Daher gilt: Die Sicherheitsfachkraft-Pflicht sollte spätestens mit Beginn der Beschäftigung von Arbeitnehmern erfüllt werden.
Bei Neugründungen oder erstmaliger Einstellung von Personal empfiehlt es sich, die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft in die Startup-Checkliste aufzunehmen. So vermeiden Sie rechtliche Risiken von Anfang an und schaffen eine sichere Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeiter.
Wie viel Betreuungszeit ist gesetzlich vorgeschrieben?
Der Umfang der erforderlichen Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft wird durch die sogenannte Präventionszeit bestimmt. Diese berechnet sich nach:
- Der Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen
- Der Gefährdungsklasse Ihrer Branche
Die Präventionszeit wird in Minuten pro Mitarbeiter und Jahr angegeben:
Die Präventionszeit beträgt:
- Büro und Verwaltung: 1,2 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr
- Produktion und Montage: 1,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr
- Nachtarbeit: zusätzlich 0,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr
Die Sicherheitsfachkraft übernimmt davon 40% der Gesamtpräventionszeit. Ein Beispiel: Ein Bürobetrieb mit 5 Mitarbeitern benötigt 6 Stunden Gesamtpräventionszeit pro Jahr (5 x 1,2 Std). Die Sicherheitsfachkraft ist davon für 2,4 Stunden (40%) zuständig.
Interne oder externe Sicherheitsfachkraft: Was ist die bessere Wahl?
Bei der Erfüllung der Sicherheitsfachkraft-Pflicht haben Sie grundsätzlich zwei Optionen:
Option 1: Interne Sicherheitsfachkraft
Sie können einen Mitarbeiter zur Sicherheitsfachkraft ausbilden lassen. Dies erfordert:
- Eine umfangreiche Ausbildung (mindestens 288 Stunden)
- Regelmäßige Fortbildungen
- Freistellung für die Wahrnehmung der Aufgaben
- Investition in Fachwissen und Ausrüstung
Für kleine und mittlere Unternehmen ist diese Option oft unwirtschaftlich, da die Ausbildungskosten und der Zeitaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur benötigten Präventionszeit stehen.
Option 2: Externe Sicherheitsfachkraft
Die Beauftragung einer externen Sicherheitsfachkraft bietet besonders für KMU zahlreiche Vorteile:
- Sofortige Verfügbarkeit ohne Ausbildungszeit
- Umfassende Expertise und Erfahrung
- Kosteneffizienz durch bedarfsgerechte Abrechnung
- Keine Fixkosten oder Personalrisiken
- Objektiver Blick von außen
Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher und praktikabler. Sie erfüllen damit die Sicherheitsfachkraft-Pflicht ohne unnötigen administrativen Aufwand und profitieren von professioneller Beratung.
Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Sicherheitsfachkraft-Pflicht
Die Missachtung der Sicherheitsfachkraft-Pflicht kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben:
Verwaltungsstrafen
Bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 8.324 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 16.659 Euro. Diese Beträge können sich bei mehreren Verstößen summieren.
Haftungsrisiken
Im Falle eines Arbeitsunfalls kann die fehlende Bestellung einer Sicherheitsfachkraft als Organisationsverschulden gewertet werden. Dies kann zu:
- Zivilrechtlichen Haftungsansprüchen führen
- Regressforderungen der Versicherungen auslösen
- Strafrechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsführung führen
Versicherungsprobleme
Viele Betriebshaftpflichtversicherungen können Leistungen verweigern, wenn grundlegende gesetzliche Pflichten wie die Sicherheitsfachkraft-Pflicht nicht erfüllt wurden.
Imageschaden
Nicht zu unterschätzen ist auch der potenzielle Reputationsschaden, der durch bekannt gewordene Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften entstehen kann.
Aufgaben der Sicherheitsfachkraft: Was leistet sie für Ihr Unternehmen?
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten und trägt maßgeblich zur Sicherheit in Ihrem Betrieb bei. Zu den Kernaufgaben gehören:
- Beratung der Geschäftsführung in allen Fragen des ArbeitnehmerInnenschutzes
- Durchführung von Arbeitsplatzevaluierungen zur Identifikation von Gefährdungen
- Erstellung und Pflege der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation
- Unterstützung bei Unterweisungen der Mitarbeiter zu Sicherheitsthemen
- Regelmäßige Begehungen zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen
- Mitwirkung bei der Unfallanalyse und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
- Begleitung bei behördlichen Kontrollen und Arbeitsinspektionen
Die Sicherheitsfachkraft arbeitet dabei präventiv und hilft Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, bevor es zu Unfällen oder Beanstandungen kommt.
Fristen und Übergangsregelungen: Wann müssen Sie spätestens handeln?
Die Sicherheitsfachkraft-Pflicht gilt unmittelbar mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Es gibt keine generellen Übergangsfristen oder Aufschubmöglichkeiten. Allerdings kann das Arbeitsinspektorat bei festgestellten Mängeln Fristen zur Behebung setzen.
Für Unternehmen, die bisher keine Sicherheitsfachkraft bestellt haben, gilt daher: Handeln Sie umgehend, um rechtliche Risiken zu minimieren. Je nach Unternehmensgröße und Branche können unterschiedliche Betreuungsmodelle sinnvoll sein:
- Kleinbetriebe (bis 50 Mitarbeiter): Oft ist das sogenannte "Unternehmermodell" mit externer Unterstützung die praktikabelste Lösung
- Mittlere Unternehmen: Eine regelmäßige Betreuung durch eine externe Sicherheitsfachkraft bietet ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis
- Größere Betriebe: Ab etwa 100 Mitarbeitern kann sich eine interne Sicherheitsfachkraft lohnen, die ggf. durch externe Expertise ergänzt wird
Checkliste: So erfüllen Sie die Sicherheitsfachkraft-Pflicht rechtssicher
Um die Sicherheitsfachkraft-Pflicht korrekt zu erfüllen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Bedarfsermittlung: Berechnen Sie die erforderliche Präventionszeit für Ihr Unternehmen
- Entscheidung: Wählen Sie zwischen interner Ausbildung oder externer Beauftragung
- Bestellung: Dokumentieren Sie die Bestellung der Sicherheitsfachkraft schriftlich
- Aufgabendefinition: Legen Sie den Umfang der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten fest
- Dokumentation: Führen Sie Nachweise über die erbrachten Leistungen der Sicherheitsfachkraft
- Regelmäßige Überprüfung: Passen Sie den Betreuungsumfang bei Änderungen im Betrieb an
Eine sorgfältige Dokumentation ist besonders wichtig, um im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Sicherheitsfachkraft-Pflicht nachgekommen sind.
Die gesetzliche Sicherheitsfachkraft-Pflicht sollte nicht nur als formale Verpflichtung gesehen werden, sondern als Chance für Ihr Unternehmen. Eine kompetente Sicherheitsfachkraft hilft Ihnen:
- Rechtliche Risiken zu minimieren
- Arbeitsunfälle zu vermeiden
- Ausfallzeiten zu reduzieren
- Die Produktivität zu steigern
- Ein positives Arbeitsklima zu schaffen
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen bietet die Zusammenarbeit mit einer externen Sicherheitsfachkraft ein optimales Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Sie erfüllen damit nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht, sondern investieren auch in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Bei René Pal Consulting unterstützen wir Sie als erfahrene externe Sicherheitsfachkraft in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und der Ost-Steiermark. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zu Ihren individuellen Anforderungen.
Haben Sie Fragen zur Sicherheitsfachkraft-Pflicht oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Wir beraten Sie gerne persönlich!

