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Externer Abfallbeauftragter – Aufgaben, Pflichten und Vorteile für Unternehmen

Nachhaltigkeit und gesetzeskonforme Entsorgung werden für Unternehmen immer wichtiger. In vielen Branchen sind Betriebe sogar verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Doch gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren häufig davon, die ein externer Abfallbeauftragter mit sich bringt. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über Aufgaben, gesetzliche Pflichten und die konkreten Vorteile eines externen Abfallbeauftragten.

Wann brauchen Unternehmen einen Abfallbeauftragten?

Die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sowie branchenspezifischen Vorschriften. Sie betrifft Unternehmen, die:

  • gefährliche Abfälle erzeugen, lagern oder entsorgen,
  • mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen,
  • eine Betriebsanlagengenehmigung mit Auflagen im Bereich Abfallwirtschaft besitzen,
  • regelmäßig größere Mengen an gewerblichen oder industriellen Abfällen produzieren.

Auch Betriebe, die keine gesetzliche Verpflichtung haben, profitieren von einem strukturierten Abfallmanagement zur Kostensenkung und Imageverbesserung.

Welche Aufgaben übernimmt ein externer Abfallbeauftragter?

Ein externer Abfallbeauftragter ist für die Organisation und Überwachung der gesamten Abfallwirtschaft im Betrieb zuständig. Seine Aufgaben umfassen:

Typische Aufgaben im Überblick:

  • Überwachung der getrennten Sammlung und Lagerung von Abfällen
  • Prüfung und Optimierung der Entsorgungsprozesse
  • Erstellung und Pflege von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten
  • Dokumentation und Berichtswesen gegenüber Behörden
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Thema Abfallmanagement
  • Kontrolle der Entsorgungsdienstleister und Überprüfung der Nachweise
  • Beratung bei der Reduktion, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen

Ein externer Abfallbeauftragter bringt dabei nicht nur Know-how im Umgang mit rechtlichen Anforderungen mit, sondern sorgt auch für eine effiziente, ressourcenschonende Entsorgung im Betrieb.

Welche Pflichten erfüllt ein externer Abfallbeauftragter?

Gemäß AWG ist ein Abfallbeauftragter verpflichtet, bestimmte Aufgaben zu erfüllen und dem Unternehmen wie auch den Behörden als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen:

  • Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts (bei mehr als 20 Mitarbeitenden verpflichtend)
  • Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung und Behörden
  • Überwachung der Einhaltung von abfallrechtlichen Vorgaben
  • Frühzeitige Erkennung von Risiken und Missständen im Umgang mit Abfällen
  • Mitwirkung bei Behördenverfahren, Betriebsanlagenprüfungen und Audits

Die Rolle eines Abfallbeauftragten ist dabei nicht optional: Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften drohen empfindliche Strafen und Reputationsschäden.

Warum einen externen Abfallbeauftragten beauftragen?

Gerade kleinere und mittlere Unternehmen haben oft nicht die Ressourcen, eine eigene Fachkraft auszubilden und ständig auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu halten. Hier bietet ein externer Abfallbeauftragter zahlreiche Vorteile:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rechtssicherheit: Alle gesetzlichen Anforderungen werden erfüllt und dokumentiert.
  • Fachwissen auf Abruf: Externe Experten sind mit aktuellen Gesetzen, Normen und Best Practices vertraut.
  • Neutralität: Ein externer Abfallbeauftragter arbeitet unabhängig und objektiv.
  • Entlastung interner Ressourcen: Mitarbeitende können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Ein weiterer Pluspunkt: Ein professionelles Abfallmanagement verbessert die Umweltbilanz und stärkt das Image Ihres Unternehmens bei Kunden, Partnern und Behörden.

René Pal Consulting – Ihr externer Abfallbeauftragter für Wien, Niederösterreich, Burgenland und Oststeiermark

René Pal Consulting bietet Ihnen umfassende Betreuung im Bereich Abfallmanagement:

  • Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen und Optimierung der Entsorgungsprozesse
  • Beratung zu Abfallvermeidung, Recycling und Kreislaufwirtschaft
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden im korrekten Umgang mit Abfällen
  • Kommunikation und Abstimmung mit Behörden

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