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§82b GewO Prüfung vs. laufende Evaluierung – Was ist der Unterschied?

Wenn es um Sicherheit und Rechtssicherheit im Betrieb geht, stoßen viele Unternehmen auf zwei Begriffe: die §82b GewO Prüfung und die laufende Evaluierung. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben – aber worin unterscheiden sie sich eigentlich? Und warum sind beide Prozesse wichtig für die Betriebsbewilligung und die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten einfach und verständlich.

Was ist die §82b GewO Prüfung?

Die §82b GewO Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Überprüfung von Betriebsanlagen gemäß §82b der österreichischen Gewerbeordnung. Alle fünf Jahre – oder öfter bei besonders risikobehafteten Anlagen – muss ein befugter Prüfer feststellen, ob die Anlage noch dem genehmigten Bescheid entspricht und sicher betrieben werden kann.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • Übereinstimmung mit den Betriebsanlagen-Genehmigungen
  • Erfüllung aller Auflagen aus Behördenbescheiden
  • Einhaltung von brandschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorschriften
  • Vermeidung von Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte

Die Prüfung endet mit einem schriftlichen Befund. Werden Mängel festgestellt, müssen diese zeitnah behoben werden, um die Betriebsbewilligung nicht zu gefährden.

Was versteht man unter laufender Evaluierung?

Die laufende Evaluierung betrifft den ArbeitnehmerInnenschutz. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen zu bewerten und Gefährdungen zu dokumentieren – unabhängig von der §82b GewO Prüfung.

Ziel ist es, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung zu setzen. Die Evaluierung umfasst unter anderem:

  • Gefahrenanalyse bei Maschinen, Geräten und Arbeitsplätzen
  • Bewertung ergonomischer, physischer und psychischer Belastungen
  • Planung von Schutzmaßnahmen und regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen
  • Pflege und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Die Evaluierung ist ein laufender Prozess, der idealerweise jährlich oder bei Änderungen (neue Maschinen, Umbauten, neue Arbeitsverfahren) überprüft wird.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Hier eine kurze Gegenüberstellung:

Aspekt§82b GewO Prüfunglaufende Evaluierung
RechtsgrundlageGewerbeordnung (GewO)ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Häufigkeitmindestens alle 5 Jahrelaufend, mindestens jährlich bzw. bei Änderungen
FokusAnlagensicherheit, BetriebsbewilligungArbeitsplatzsicherheit, Gesundheitsschutz
Verantwortliche Instanzexterner Prüfer (z.B. PAL Consulting)Arbeitgeber, oft unterstützt durch Sicherheitsfachkraft
DokumentationPrüfbefund (§82b Befundbericht)Gefährdungsbeurteilung, Evaluierungsdokumentation

Warum sind beide Prozesse wichtig?

Die §82b GewO Prüfung schützt die Rechtssicherheit Ihres Betriebes gegenüber der Gewerbebehörde. Ohne positiven Prüfbefund riskieren Sie, Ihre Betriebsbewilligung zu verlieren. Die laufende Evaluierung wiederum schützt Ihre Mitarbeitenden, reduziert Unfallrisiken und steigert die Produktivität durch sichere, gesunde Arbeitsbedingungen.

Ein Unternehmen, das beide Anforderungen konsequent erfüllt, sichert sich nicht nur rechtlich ab – sondern schafft auch ein motivierendes Arbeitsumfeld und eine solide Basis für nachhaltigen Erfolg.

Wie PAL Consulting Sie unterstützen kann

PAL Consulting bietet Ihnen kompetente Unterstützung für beide Bereiche:

  • Durchführung von §82b GewO Prüfungen inklusive Befundbericht
  • Planung und Umsetzung der laufenden Evaluierung nach ASchG
  • Beratung und Begleitung bei der Mängelbehebung
  • Schulungen, Workshops und Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeitenden
  • Betreuung in Wien, Niederösterreich, Burgenland und der Oststeiermark

Unser Ziel ist es, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – während wir dafür sorgen, dass Ihre Betriebssicherheit auf höchstem Niveau bleibt.

Wenn Sie möchten, dass Prüfpflichten und Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen keine Stressfaktoren mehr sind, sprechen wir am besten persönlich miteinander. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die rechtssicher, wirtschaftlich und praxistauglich sind.

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