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Prüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung: Sicherheit für Ihre Betriebsanlage

Als Betreiber einer genehmigten Betriebsanlage sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese regelmäßig auf die Einhaltung der Genehmigungsbescheide und der geltenden Vorschriften überprüfen zu lassen. Die Prüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung (GewO) ist ein wesentlicher Bestandteil zur Gewährleistung der Sicherheit und Rechtskonformität Ihres Betriebs. René Pal Consulting unterstützt Sie bei der fristgerechten und fachgerechten Durchführung dieser wichtigen Überprüfung in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und der Ost-Steiermark.
Prüfung §82b Gewerbeordnung

Was ist die § 82b GewO Prüfung?

Die Gewerbeordnung schreibt in § 82b vor, dass genehmigte Betriebsanlagen spätestens alle fünf Jahre (in manchen Fällen auch öfter, je nach Bescheid) einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden müssen. Dabei wird kontrolliert, ob die Anlage noch dem Genehmigungsbescheid und den aktuellen gewerberechtlichen Vorschriften entspricht.
Hier gehts zur Checkliste
für die $82b Gewerbeordnung

Warum ist die wiederkehrende Betriebsanlagenprüfung wichtig?

Die regelmäßige Prüfung gem. §82b Gewerbeordnung dient mehreren Zwecken:
Sicherheit: Sie stellt sicher, dass von Ihrer Anlage keine Gefahr für Mitarbeiter:innen, Kunden oder die Umwelt ausgeht.
Rechtssicherheit: Sie kommen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und vermeiden mögliche Strafen oder Betriebsschließungen.
Anlagenzustand: Mängel und Optimierungspotenziale können frühzeitig erkannt werden.
Versicherungsschutz: Im Schadensfall kann der Nachweis der regelmäßigen Prüfung relevant sein.

Umfang der Prüfung gemäß § 82b GewO

Ich überprüfe Ihre Betriebsanlage umfassend auf die Einhaltung aller relevanten Aspekte des Genehmigungsbescheids und der geltenden Gesetze. Dies umfasst unter anderem:
Maschinen und technische Einrichtungen
Brandschutzvorkehrungen
Lärm- und Emissionsschutz
Abfallwirtschaft
Arbeitnehmerschutz
Lagerung von Stoffen

Ihre § 82b Prüfung in Wien, Niederösterreich, Burgenland & Ost-Steiermark

René Pal Consulting führt die Prüfung gemäß § 82b GewO für Betriebe aller Größen und Branchen in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und der Ost-Steiermark durch. Ich koordiniere den Prüfablauf effizient und stehe Ihnen bei Fragen zur Seite.
Stellen Sie die Rechtskonformität Ihrer Betriebsanlage sicher. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre § 82b GewO Prüfung mit René Pal Consulting!
Jetzt kontaktieren

Wie läuft die Prüfung gemäß § 82b GewO in der Praxis ab?

Der Ablauf einer § 82b GewO Prüfung ist klar strukturiert und auf Effizienz ausgelegt – sowohl für Unternehmen mit nur einem Standort als auch für Betriebe mit komplexeren Anlagen:
1.
Vorgespräch & Unterlagensichtung
Ich kläre mit Ihnen die Anforderungen Ihrer Anlage und prüfe bereits vorhandene Genehmigungen, Auflagen und frühere Berichte.
2.
Individuelle Prüfplanung
Ich stimme den genauen Ablauf, zeitliche Abläufe und Schwerpunkte Ihrer Prüfung bedarfsgerecht mit Ihnen ab – für einen reibungslosen Ablauf vor Ort.
3.
Vor-Ort-Begehung
Ich kontrolliere Ihre Anlage direkt vor Ort – mit Fokus auf Technik, Organisation und Sicherheit (z. B. Brandschutz, Lärm, Lagerung).
4.
Bewertung & Prüfbericht
Ich erstelle einen klar strukturierten Bericht, der den aktuellen Zustand dokumentiert, mögliche Mängel aufzeigt und konkrete Empfehlungen mit realistischen Fristen enthält.
5.
Ergebnisbesprechung
Ich erläutere Ihnen die Prüfergebnisse verständlich und praxisnah – ohne juristisches Fachchinesisch.
6.
Unterstützung bei Mängelbehebung
Auf Wunsch begleite ich Sie bei der Umsetzung – für rechtssichere Abläufe und eine entspannte nächste Behördenkontrolle.

Wer darf die Prüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung durchführen?

Die Prüfung darf ausschließlich durch befugte, fachkundige Personen erfolgen. Das sind etwa:
Ziviltechniker:innen oder Ingenieurkonsulent:innen
Technische Büros mit entsprechender Berechtigung
Externe Prüforganisationen mit branchenspezifischer Erfahrung
Externe Prüfer mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung, wie René Pal Consulting

Typische Mängel bei § 82b GewO Prüfungen – und wie Sie diese vermeiden

In der Praxis sehe ich oft ähnliche Fehler, die zu Beanstandungen führen. Dazu gehören:
veraltete Genehmigungsunterlagen
fehlende oder nicht gewartete Brandschutzeinrichtungen
unzureichende Kennzeichnung von Fluchtwegen
fehlerhafte Lagerung gefährlicher Stoffe
mangelnde Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen

Wann ist eine § 82b GewO Prüfung sinnvoll – auch außerhalb der Fünfjahresfrist?

Neben der gesetzlichen Pflicht im Fünfjahresrhythmus gibt es Situationen, in denen eine außerordentliche Prüfung besonders ratsam ist:
nach größeren Umbauten oder Modernisierungen
bei Änderungen in der Nutzung der Anlage
bei neuen Betriebsleiter:innen oder Zuständigkeiten
vor anstehenden Behördenbesuchen oder Kontrollen
Arbeitnehmerschutz
Gerade hier zeigt sich der Vorteil, mit einem externen Spezialisten zusammenzuarbeiten: Sie erhalten nicht nur ein Prüfergebnis, sondern auch Beratung auf Augenhöhe.

Warum René Pal Consulting die richtige Wahl für Ihre § 82b GewO Prüfung ist

Meine langjährige Erfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben jeder Größenordnung macht mich zu einem verlässlichen Partner für Ihre gesetzlich vorgeschriebene Prüfung. Was mich auszeichnet:
Persönliche Betreuung und regionale Nähe
Verständliche Prüfberichte ohne unnötige Fachsprache
Schnelle Terminvergabe und flexible Einsatzzeiten
Auf Wunsch Unterstützung bei allen Folge-Maßnahmen
Ich prüfe nicht nur – ich begleite Sie.
office@pal-consulting.at+43 660 53 42 999
7501 Oberdorf, Kreuzstraße 46
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